Teilqualifikation 1 (Güterverkehr)

Sie möchten als Lkw-Fahrer durchstarten? Dann sind Sie hier genau richtig!
Die Teilqualifikationen (TQ) sind ein speziell konzipiertes Rundum-Paket für Arbeitssuchende, die als Berufskraftfahrer im Güter- oder Personenverkehr arbeiten möchten. Neben dem Führerschein umfasst die Maßnahme auch zusätzliche Kurse sowie ein 6-wöchiges Praktikum. Dieses Praktikum bietet Ihnen die Möglichkeit, wertvolle Kontakte zu knüpfen und Ihre Chancen auf eine direkte Festanstellung im Anschluss erheblich zu steigern.
Teilqualifikation 1 (Güterverkehr)
Ausbildungsziel:
Teilnehmer der TQ1 sind qualifiziert für den Einsatz als Berufskraftfahrer im nationalen und internationalen Gütertransport. Sie sind für die Ladung und die Verkehrssicherheit ihrer Fahrzeuge verantwortlich. Sie haben Kontakt zu den Kunden, zu Werkstatt- und Wartungspersonal, zu Lagerarbeitern, Speditionskaufleuten und zu Mitarbeitern der Behörden, wie BAG, Polizei oder der Zollverwaltung.
Zielgruppe:
Sie suchen eine berufliche Perspektive mit einem langfristigen Beschäftigungsverhältnis in Unternehmen der Logistik und des Transportgewerbes. Sie denken über eine berufliche Um- bzw. Neuorientierung nach, die Ihnen eine existenzsichernde Beschäftigung bietet.
Möchten Sie mehr über unsere Angebote und Fördermöglichkeiten erfahren? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.

Fördermöglichkeiten

Als zertifizierter Bildungsträger bieten wir Ihnen staatlich geförderte berufliche Aus- und Weiterbildungen an. Wenn Sie Berufskraftfahrer werden möchten, haben Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Förderung der Ausbildung:
  • Förderung durch den Bildungsgutschein: Der Bildungsgutschein wird von der Bundesagentur für Arbeit ausgestellt. Er richtet sich hauptsächlich an Arbeitslose sowie Arbeitnehmer, die von einer Kündigung betroffen sind oder deren Arbeitsvertrag bald endet. Die Förderung wird gewährt, wenn sie aus beruflichen Gründen erforderlich ist. Abhängig vom Einzelfall werden die Kosten ganz oder teilweise übernommen.

Gerne können Sie hier unser Zertifikat zum „zugelassenen Träger der Arbeitsförderung nach §178 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und §2 der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)“ einsehen.