LKW-Fahrer werden

Ihr Erfolg ist unser Ziel! Bei uns erwerben Sie nicht nur den LKW-Führerschein, sondern haben auch die Möglichkeit, direkt im Anschluss in den Beruf einzusteigen. Wir unterstützen Sie dabei, den passenden Einstieg in Ihre berufliche Zukunft zu finden!

Unser Leitbild

Unsere Leidenschaft ist die Ausbildung und Qualifizierung von Fahrpersonal. Wir vermitteln nicht nur die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für den Straßenverkehr, sondern legen auch großen Wert auf verantwortungsbewusstes und sicheres Fahren. Dabei achten wir auf eine umweltbewusste Fahrweise und halten uns strikt an alle gesetzlichen Ausbildungsvorschriften. Qualität bedeutet für uns Transparenz, Fairness und eine professionelle Ausbildung auf höchstem Niveau.

Ablauf der Ausbildung

Mit uns an Ihrer Seite: Ihre Vorteile auf einen Blick!

Wenn Sie als LKW-Fahrer im Güterverkehr tätig werden möchten, benötigen Sie nicht nur den LKW-Führerschein, sondern auch einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).

Zusätzlich müssen Sie alle fünf Jahre Ihre Kenntnisse gemäß dem BKrFQG auffrischen.

Bei uns erhalten Sie nicht nur den Führerschein, sondern auch die Möglichkeit, die beschleunigte Grundqualifikation sowie die Weiterbildungen nach BKrFQG zu absolvieren – und das alles an einem einzigen Standort. So sparen Sie Zeit und Anfahrtskosten und profitieren von einer vertrauten Umgebung sowie einem direkten Ansprechpartner, der Sie auf Ihrem Weg begleitet.

Möchten Sie mehr über unsere Angebote und Fördermöglichkeiten erfahren? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.

Fördermöglichkeiten

Als zertifizierter Bildungsträger bieten wir Ihnen staatlich geförderte berufliche Aus- und Weiterbildungen an. Wenn Sie Berufskraftfahrer werden möchten, haben Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Förderung der Ausbildung:

  • Förderung durch den Bildungsgutschein: Der Bildungsgutschein wird von der Bundesagentur für Arbeit ausgestellt. Er richtet sich hauptsächlich an Arbeitslose sowie Arbeitnehmer, die von einer Kündigung betroffen sind oder deren Arbeitsvertrag bald endet. Die Förderung wird gewährt, wenn sie aus beruflichen Gründen erforderlich ist. Abhängig vom Einzelfall werden die Kosten ganz oder teilweise übernommen.

Gerne können Sie hier unser Zertifikat zum „zugelassenen Träger der Arbeitsförderung nach §178 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und §2 der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)“ einsehen.

Beschl. Grundqualifikation
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Weiterbildung nach BKrFQG
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