Fahrlehrer werden und zukünftige Autofahrer sicher und kompetent ausbilden

Fahrlehrer werden?

Wenn Sie eine kurze Ausbildungszeit, hervorragende Jobaussichten, ein attraktives Einstiegsgehalt und einen abwechslungsreichen Arbeitsalltag mit hoher Flexibilität schätzen, ist dieser Beruf ideal für Sie. Sie übernehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe, haben vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten und arbeiten täglich mit unterschiedlichen, interessanten – meist jungen – Menschen zusammen.

Fahrlehrer werden?

Wenn Sie eine kurze Ausbildungszeit, hervorragende Jobaussichten, ein attraktives Einstiegsgehalt und einen abwechslungsreichen Arbeitsalltag mit hoher Flexibilität schätzen, ist dieser Beruf ideal für Sie. Sie übernehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe, haben vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten und arbeiten täglich mit unterschiedlichen, interessanten – meist jungen – Menschen zusammen.

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 21 Jahre alt
  • Sie sind geistig und körperlich fit – das bestätigt Ihnen ein Amtsarzt
  • Sie sind fachlich und pädagogisch für den Beruf geeignet, was Sie in den Prüfungen der Fahrschullehrerausbildung unter Beweis stellen
  • Sie besitzen den Führerschein der Klasse BE und verfügen über mindestens drei Jahre Fahrpraxis
  • Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Schulabschluss (z. B. Abitur oder Fachhochschulreife).
  • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse, um den kommunikativen Anforderungen des Berufs gerecht zu werden

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 21 Jahre alt
  • Sie sind geistig und körperlich fit – das bestätigt Ihnen ein Amtsarzt
  • Sie sind fachlich und pädagogisch für den Beruf geeignet, was Sie in den Prüfungen der Fahrschullehrerausbildung unter Beweis stellen
  • Sie besitzen den Führerschein der Klasse BE und verfügen über mindestens drei Jahre Fahrpraxis
  • Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Schulabschluss (z. B. Abitur oder Fachhochschulreife).
  • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse, um den kommunikativen Anforderungen des Berufs gerecht zu werden

Die drei Phasen der Fahrlehrerausbildung

1. Einführungsphase (1 Monat)
In der Ausbildungsstätte und in der Fahrschule

Im ersten Monat lernen Sie sowohl die Abläufe in einer Fahrschule kennen als auch den Aufbau der Fahrlehrerausbildung. Diese Phase besteht aus einem zweiwöchigen Orientierungspraktikum in Ihrer Ausbildungsfahrschule sowie zwei Wochen in der Fahrlehrerausbildungsstätte.

1. Einführungsphase (1 Monat)
In der Ausbildungsstätte und in der Fahrschule

Im ersten Monat lernen Sie sowohl die Abläufe in einer Fahrschule kennen als auch den Aufbau der Fahrlehrerausbildung. Diese Phase besteht aus einem zweiwöchigen Orientierungspraktikum in Ihrer Ausbildungsfahrschule sowie zwei Wochen in der Fahrlehrerausbildungsstätte.

2. Theorie- und Praxisphase (7 Monate)
In der Ausbildungsstätte (+ ein 1-wöchiges Praktikum in der Fahrschule)

In den folgenden sieben Monaten absolvieren Sie sowohl theoretische als auch praktische Ausbildungsteile, die in der Fahrlehrerausbildungsstätte stattfinden.
In der Theorie beschäftigen Sie sich mit Themen wie Pädagogik, Technik, StVO, Recht und Verkehrsverhalten.
In der Praxis nehmen Sie am fahrpraktischen Unterricht teil und werden zu einem verantwortungsvollen und umweltbewussten Fahrer ausgebildet.
Zusätzlich absolvieren Sie im vierten Monat ein 1-wöchiges Praktikum (Hospitation) in Ihrer Ausbildungsfahrschule.
Nach erfolgreichem Bestehen der fahrpraktischen und der Fachkundeprüfung (schriftlich und mündlich) erhalten Sie Ihren auf zwei Jahre befristeten Anwärterschein, der es Ihnen erlaubt, als Fahrlehreranwärter zu arbeiten.

2. Theorie- und Praxisphase (7 Monate)
In der Ausbildungsstätte (+ ein 1-wöchiges Praktikum in der Fahrschule)

In den folgenden sieben Monaten absolvieren Sie sowohl theoretische als auch praktische Ausbildungsteile, die in der Fahrlehrerausbildungsstätte stattfinden.
In der Theorie beschäftigen Sie sich mit Themen wie Pädagogik, Technik, StVO, Recht und Verkehrsverhalten.
In der Praxis nehmen Sie am fahrpraktischen Unterricht teil und werden zu einem verantwortungsvollen und umweltbewussten Fahrer ausgebildet.
Zusätzlich absolvieren Sie im vierten Monat ein 1-wöchiges Praktikum (Hospitation) in Ihrer Ausbildungsfahrschule.
Nach erfolgreichem Bestehen der fahrpraktischen und der Fachkundeprüfung (schriftlich und mündlich) erhalten Sie Ihren auf zwei Jahre befristeten Anwärterschein, der es Ihnen erlaubt, als Fahrlehreranwärter zu arbeiten.

3. Praktikumsphase (4 bis 24 Monate)
In der Fahrschule

In der letzten Phase führen Sie unter Aufsicht eines Ausbildungsfahrlehrers sowohl Theorieunterricht als auch Fahrstunden durch. Mit der Zeit werden Sie die Ausbildung von Fahrschülern eigenständig übernehmen, während Ihnen der Ausbildungsfahrlehrer weiterhin beratend zur Seite steht. Während des Praktikums kehren Sie für zwei Reflexionsphasen an die Fahrlehrerausbildungsstätte zurück.

3. Praktikumsphase (4 bis 24 Monate)
In der Fahrschule

In der letzten Phase führen Sie unter Aufsicht eines Ausbildungsfahrlehrers sowohl Theorieunterricht als auch Fahrstunden durch. Mit der Zeit werden Sie die Ausbildung von Fahrschülern eigenständig übernehmen, während Ihnen der Ausbildungsfahrlehrer weiterhin beratend zur Seite steht. Während des Praktikums kehren Sie für zwei Reflexionsphasen an die Fahrlehrerausbildungsstätte zurück.

Fahrpraktische und Fachkundeprüfung

Während Ihrer Ausbildung zum Fahrlehrer absolvieren Sie in der zweiten Phase eine fahrpraktische, eine theoretische sowie eine mündliche Prüfung. Das erwartet Sie bei den einzelnen Prüfungen:

Fahrpraktische Prüfung: Diese Prüfung ähnelt Ihrer bereits durchgeführten eigenen Führerscheinprüfung.

Schriftliche Prüfung: Die Prüfung deckt die in der Ausbildungsstätte vermittelten Themen ab, darunter Verkehrsverhalten, Recht, Technik, Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden. Zusätzlich kann zwischen den Bereichen Erziehen oder Beurteilen gewählt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt fünf Stunden.

Mündliche Prüfung: Der Prüfungsausschuss besteht aus einem Juristen, einem Pädagogen, einem technischen Sachverständigen und einem Fahrlehrer. Jeder Prüfer stellt Ihnen 30 Minuten lang Fragen aus seinem Fachgebiet.

Fahrpraktische und Fachkundeprüfung

Während Ihrer Ausbildung zum Fahrlehrer absolvieren Sie in der zweiten Phase eine fahrpraktische, eine theoretische sowie eine mündliche Prüfung. Das erwartet Sie bei den einzelnen Prüfungen:

Fahrpraktische Prüfung: Diese Prüfung ähnelt Ihrer bereits durchgeführten eigenen Führerscheinprüfung.

Schriftliche Prüfung: Die Prüfung deckt die in der Ausbildungsstätte vermittelten Themen ab, darunter Verkehrsverhalten, Recht, Technik, Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden. Zusätzlich kann zwischen den Bereichen Erziehen oder Beurteilen gewählt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt fünf Stunden.

Mündliche Prüfung: Der Prüfungsausschuss besteht aus einem Juristen, einem Pädagogen, einem technischen Sachverständigen und einem Fahrlehrer. Jeder Prüfer stellt Ihnen 30 Minuten lang Fragen aus seinem Fachgebiet.

Lehrproben

Am Ende Ihrer individuellen Praktikumszeit, die mindestens vier Monate dauert, endet die Ausbildung mit der Überprüfung Ihrer Fertigkeiten im theoretischen Unterricht sowie in einer praktischen Fahrstunde – den sogenannten Lehrproben.

Legen Sie diese Lehrproben mit Erfolg ab, erhalten Sie die unbefristete Fahrlehrerlaubnis.

Lehrproben

Am Ende Ihrer individuellen Praktikumszeit, die mindestens vier Monate dauert, endet die Ausbildung mit der Überprüfung Ihrer Fertigkeiten im theoretischen Unterricht sowie in einer praktischen Fahrstunde – den sogenannten Lehrproben.

Legen Sie diese Lehrproben mit Erfolg ab, erhalten Sie die unbefristete Fahrlehrerlaubnis.

Fördermöglichkeiten

Wenn Sie Fahrlehrer werden möchten, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Förderung der Fahrlehrerausbildung auf verschiedenen Wegen:

  • Förderung über den Bildungsscheck NRW: Förderung durch den Bildungsscheck NRW: Der Zuschuss deckt 50 Prozent der Weiterbildungskosten, bis zu einem Maximum von 500 Euro pro Bildungsscheck. Besonders gute Chancen auf diese Förderung haben Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte und befristet Beschäftigte. Diese Fördermöglichkeit ist beispielsweise für die Fahrlehrerausbildung in den Klassen A, CE und DE geeignet und wird von der zuständigen Arbeitsagentur individuell geprüft und genehmigt.
  • Förderung durch den Bildungsgutschein: Der Bildungsgutschein wird von der Bundesagentur für Arbeit ausgestellt. Er richtet sich hauptsächlich an Arbeitslose sowie Arbeitnehmer, die von einer Kündigung betroffen sind oder deren Arbeitsvertrag bald endet. Die Förderung wird gewährt, wenn sie aus beruflichen Gründen erforderlich ist. Abhängig vom Einzelfall werden die Weiterbildungskosten ganz oder teilweise übernommen.
  • Förderung durch Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsförderungsgesetz: Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und bisher keine staatliche Förderung in Anspruch genommen haben, steht Ihnen unter Umständen eine Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu. Diese besteht zu 40 Prozent aus einem Zuschuss und zu 60 Prozent aus einem zinsgünstigen Darlehen. Zusätzlich kann je nach Einkommen eine Unterhaltsförderung gewährt werden.

Fördermöglichkeiten

Wenn Sie Fahrlehrer werden möchten, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Förderung der Fahrlehrerausbildung auf verschiedenen Wegen:

  • Förderung über den Bildungsscheck NRW: Förderung durch den Bildungsscheck NRW: Der Zuschuss deckt 50 Prozent der Weiterbildungskosten, bis zu einem Maximum von 500 Euro pro Bildungsscheck. Besonders gute Chancen auf diese Förderung haben Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte und befristet Beschäftigte. Diese Fördermöglichkeit ist beispielsweise für die Fahrlehrerausbildung in den Klassen A, CE und DE geeignet und wird von der zuständigen Arbeitsagentur individuell geprüft und genehmigt.
  • Förderung durch den Bildungsgutschein: Der Bildungsgutschein wird von der Bundesagentur für Arbeit ausgestellt. Er richtet sich hauptsächlich an Arbeitslose sowie Arbeitnehmer, die von einer Kündigung betroffen sind oder deren Arbeitsvertrag bald endet. Die Förderung wird gewährt, wenn sie aus beruflichen Gründen erforderlich ist. Abhängig vom Einzelfall werden die Weiterbildungskosten ganz oder teilweise übernommen.
  • Förderung durch Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsförderungsgesetz: Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und bisher keine staatliche Förderung in Anspruch genommen haben, steht Ihnen unter Umständen eine Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu. Diese besteht zu 40 Prozent aus einem Zuschuss und zu 60 Prozent aus einem zinsgünstigen Darlehen. Zusätzlich kann je nach Einkommen eine Unterhaltsförderung gewährt werden.