Für Berufskraftfahrer, die gefährliche Güter befördern, ist der Besitz eines sogenannten ADR-Scheins pflicht.
ADR Auffrischungsschulung
Beschreibung
Für Berufskraftfahrer, die gefährliche Güter befördern, ist der Besitz eines sogenannten ADR-Scheins pflicht.
Um diesen Schein zu erwerben, ist die Teilnahme an einem ADR-Basiskurs und eine IHK-Prüfung notwendig.
Nach erfolgreicher Prüfung ist der erteilte ADR-Schein fünf Jahre gültig. Um seine Gültigkeit zu verlängern kann man einen Auffrischungslehrgang besuchen. Hier werden alle technischen und rechtlichen Neuerungen der letzten fünf Jahre vermittelt.
Ausbildung
| Theoretischer Unterricht | 8 UE |
| Praktischer Unterricht | 4 UE |
Prüfung
| Theorie | Fragebogen |
| Praxis | keine |
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