ADR Auffrischungsschulung

Für Berufskraftfahrer, die gefährliche Güter befördern, ist der Besitz eines sogenannten ADR-Scheins pflicht.

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Beschreibung

Für Berufskraftfahrer, die gefährliche Güter befördern, ist der Besitz eines sogenannten ADR-Scheins pflicht.

Um diesen Schein zu erwerben, ist die Teilnahme an einem ADR-Basiskurs und eine IHK-Prüfung notwendig.

Nach erfolgreicher Prüfung ist der erteilte ADR-Schein fünf Jahre gültig. Um seine Gültigkeit zu verlängern kann man einen Auffrischungslehrgang besuchen. Hier werden alle technischen und rechtlichen Neuerungen der letzten fünf Jahre vermittelt.

 

Ausbildung

Theoretischer Unterricht 8 UE
Praktischer Unterricht 4 UE

Prüfung

Theorie Fragebogen
Praxis keine


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