BKF – Wer oder was ist das?

LKW- und Busfahrer/innen, die im LKW- oder Busbereich eine Aus- oder Weiterbildung gemacht haben, dürfen sich Berufskraftfahrer/in (BKF) nennen. Mit einer Reihe an speziellen fachlichen Ausbildungen und Schulungen wollen wir unseren Berufsstand stärken und ausbauen. Um den täglich steigenden Anforderungen an Berufskraftfahrer/innen gerecht zu werden, hat die Europäische Union ein Gesetz erlassen: Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).

 

Das BKrFQG gilt für:

Fahrer im Haupt- oder Nebenerwerb, soweit Sie Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit einem LKW ab 3,5t z.GM oder einem Bus mit mindestens 9 Fahrgastplätzen durchführen. Der Fahrer muss in Deutschland wohnen oder bei einer in Deutschland ansässigen Firma beschäftigt sein.