TQ 1 – Güter befördern

Ausbildungsinhalte:

  • Führerscheinausbildung Klasse C und CE
  • Beschleunigte Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
  • Gefahrgutschulung Basiskurs
  • Gabelstaplerausbildung nach BGG 925
  • Ladungssicherung nach VDI 2700
  • Perfektionsfahrten, Wechselbrückentraining
  • Fahrpraktische Ausbildung im Realverkehr
  • Kfz-Technik in Theorie und Praxis
  • Fachpraktikum

Ausbildungsziel:

Teilnehmer der TQ1 sind qualifiziert für den Einsatz als Berufskraftfahrer im nationalen und internationalen Gütertransport. Sie sind für die Ladung und die Verkehrssicherheit ihrer Fahrzeuge verantwortlich. Sie haben Kontakt zu den Kunden, zu Werkstatt- und Wartungspersonal, zu Lagerarbeitern, Speditionskaufleuten und zu Mitarbeitern der Behörden, wie BAG, Polizei oder der Zollverwaltung.

Zielgruppe:

Sie suchen eine berufliche Perspektive mit einem langfristigen Beschäftigungsverhältnis in Unternehmen der Logistik und des Transportgewerbes.
Sie denken über eine berufliche Um- bzw. Neuorientierung nach, die Ihnen eine existenzsichernde Beschäftigung bietet.

TQ 3 – Personen befördern

Ausbildungsinhalte:

  • Führerscheinausbildung Klasse D und DE
  • Beschleunigte Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
  • Berufsgenossenschaftliche Bestimmungen
  • Fahrpraktische – zeitgemäße Ausbildung im Linien- und Fernverkehr
  • Handfertigkeiten, Verhalten bei Störungen und Notfallsituationen
  • Kfz-Technik in Theorie und Praxis
  • Fachpraktikum

Ausbildungsziel:

Teilnehmer der TQ3 sind Sie für den Einsatz im Linienverkehr sowie im nationalen und internationalen Personenverkehr qualifiziert. Sie sind für die Verkehrssicherheit ihrer Fahrzeuge verantwortlich, haben Kontakt zu den Kunden, zu Werkstatt- und Wartungs-personal, zu Mitarbeitern der Behörden, wie BAG, Polizei oder der Zollverwaltung und repräsentieren Ihr Unternehmen nach außen.

Zielgruppe:

Sie suchen eine berufliche Perspektive mit einem langfristigen Beschäftigungsverhältnis in Unternehmen des Personenverkehrs. Sie denken über eine berufliche Um- bzw. Neuorientierung nach, die Ihnen eine existenzsichernde Beschäftigung bietet.

Führerscheinausbildung Klasse C und CE

Sie wollen LKW-Fahrer/-in werden? Oder Fahrzeuge über 3,5 t führen?

Dann erwerben Sie bei uns die Führerscheinklassen C und CE, um Nutzfahrzeuge über 3,5 t zGM mit maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) steuern zu dürfen. Zudem dürfen Sie mit dem Führerschein einen Anhänger über 750 kg zGM ziehen.

Falls Sie Ihren Führerschein beruflich nutzen möchten, ist unter bestimmten Voraussetzungen die beschleunigte Grundqualifikation erforderlich (s. unten).

Gabelstaplerausbildung

2 Unterrichtstage, 20 Unterrichtseinheiten à 45min.

Sie wollen Gabelstaplerfahrer werden oder Ihre bisherigen praktischen Erfahrungen fundiert untermauern?
Dann erwerben Sie bei uns innerhalb von nur zwei Tagen den Gabelstapler-Fahrausweis.
Die zweitägige Ausbildung besteht aus einem theoretischen sowie einem praktischen Teil. Zum Abschluss des Lehrgangs wird eine Prüfung abgelegt.

Führerscheinausbildung Klasse D

Sie wollen Busfahrer/-in werden?

Dann erwerben Sie bei uns die Führerscheinklasse D, um Nutzfahrzeuge über 3,5 t zG mit mehr als 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) steuern zu dürfen. Zudem dürfen Sie mit dem Führerschein einen Anhänger bis 750 kg zGM ziehen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die beschleunigte Grundqualifikation erforderlich (s. unten).

Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr/Personenverkehr

140 Unterrichtsstunden à 60min.

Fahrerinnen und Fahrer, die Beförderungen im Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen und die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C oder CE nach dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben, benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation. Diese wird erworben durch erfolgreiche Ablegung einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer.

BKrFQG Kompaktwoche Güterverkehr/Personenverkehr

BKF-Modulschulung, 5 Unterrichtstage: 35 Unterrichtsstunden à 60min.
(7 Std./Tag)

LKW- und KOM-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis der Klasse C oder D zu gewerblichen Zwecken einsetzen, müssen alle fünf Jahre eine Berufskraftfahrerqualifikation im Umfang von 35 Stunden absolvieren. Die Kraftfahrer-Weiterbildung dient als Grundlage für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein und soll besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Ziel der Berufskraftfahrer-Weiterbildungen ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern, das wirtschaftliche Fahrverhalten zu optimieren und europaweit einen einheitlichen Aus- und Fortbildungsstand zu erreichen.

Den Umfang sowie die Inhalte der BKF-Weiterbildung legt die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) fest. Sie sieht insgesamt 35 Stunden vor, wobei jede zusammenhängende Unterrichtseinheit mindestens sieben Stunden betragen muss.

Zur Anmeldung klicken Sie bitte hier: Anmeldung

Zertifizierter Betrieb

Mit einem anerkannten Qualitätsmanagement sorgen wir stets für Ihre Zufriedenheit und eine hochwertige Ausbildung.

  • Durch die fachkundige Stelle der TQ Cert sind wir nach SGB III / AZAV zertifiziert.
  • Mit der Fahrschulerlaubnis für alle Klassen gehören wir zu den Fahrschulen im einstelligen Prozentbereich, die in jeder Klasse ausbilden dürfen.
  • Durch die Berufsgenossenschaft Verkehr sind wir im Rahmen des „gesund und sicher“ Programms als Moderatoren zertifiziert. Teile des Programms, welche sich auf Sicherheit und Gesundheitsschutz beziehen, können für die Weiterbildung im Rahmen des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) verwendet werden.

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Wir beantworten Sie Ihnen gern!


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Tel.: +49 241 93 20 95

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